Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei & CPNP-Notifizierung
Sie möchten ein kosmetisches Mittel auf den Europäischen Markt bringen?
Vor dem Inverkehrbringen von kosmetischen Produkten auf dem Europäischen Markt hat die verantwortliche Person gemäß den Bestimmungen der Europäischen-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009 dafür Sorge zu tragen, folgende Nachweise zu erbringen:
- Sicherheitsbewertung gemäß Art. 10
- Produktinformationsdatei gemäß Art. 11
- CPNP-Notifizierung gemäß Art. 13
Zudem bieten wir Ihnen als weitere Dienstleistungen an:
- Prüfung der relevanten Kennzeichnungselemente und Verpackungsvorschriften für kosmetische Mittel gemäß Art. 19
- Ausstellung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen
- Beratung und Recherche rundum kosmetische Mittel
Gerne bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen in allen erforderlichen Bereichen an.